1. Die Mitgliedschaft berechtigt nur Dich, während der Gültigkeit zur unbeschränkten Benutzung der Trainingsanlagen in Sins.
  1. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
  1. Bei längerem (ab 2 Monaten) Auslandsaufenthalt, Militär, Unfall, Krankheit usw. kann mit einem/r Instruktor/in besprochen werden, wir finden sicher eine passende Lösung.
  1. Bei Verletzung/Unfall durch unsachgemässes Handhaben der Trainingsgeräte haftet weder die Geschäftsleitung, noch das Personal. Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Ausschluss führen.
  1. Die Zutritts-Card ist bei jedem Besuch zu benutzen. Bei Verlust wird die Zutritts-Card kostenpflichtig ersetzt. (Fr. 30 .-)
  1. Monatliche Zahlungen sind mit einem Dauerauftrag zu regeln, die erste Ratenzahlung erfolgt im Voraus.
  1. Bei Nichteinhalten der Zahlungsverpflichtung, werden 3 Monatsraten (vereinbarte Kündigungsfrist) fällig.
  1. Das Mitglied hat den Weisungen des/r Instruktor/in und den Hausregeln zu folgen.
  1. Tests, betreute Einführungs- und Kontrolltrainings sind im Preis inbegriffen und werden empfohlen.
  1. Die Mitglieder sind verpflichtet die benutzten Ausdauergeräte und stark verschwitzte Kraftgeräte zu desinfizieren.
  1. Ein Schwitztuch (Frottiertuch) ist jederzeit mitzuführen.
  1. Offene Getränke sind verboten.
  1. Änderungen dieses Vertrags sind in schriftlicher Form und durch die Geschäftsleitung bestätigt und somit gültig. Sollte das der Fall sein, werden alle Mitglieder informiert

 

Hausregeln

Hausregeln