- Die Mitgliedschaft berechtigt nur Dich, während der Gültigkeit zur unbeschränkten Benutzung der Trainingsanlagen in Sins.
- Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
- Bei längerem (ab 2 Monaten) Auslandsaufenthalt, Militär, Unfall, Krankheit usw. kann mit einem/r Instruktor/in besprochen werden, wir finden sicher eine passende Lösung.
- Bei Verletzung/Unfall durch unsachgemässes Handhaben der Trainingsgeräte haftet weder die Geschäftsleitung, noch das Personal. Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Ausschluss führen.
- Die Zutritts-Card ist bei jedem Besuch zu benutzen. Bei Verlust wird die Zutritts-Card kostenpflichtig ersetzt. (Fr. 30 .-)
- Monatliche Zahlungen sind mit einem Dauerauftrag zu regeln, die erste Ratenzahlung erfolgt im Voraus.
- Bei Nichteinhalten der Zahlungsverpflichtung, werden 3 Monatsraten (vereinbarte Kündigungsfrist) fällig.
- Das Mitglied hat den Weisungen des/r Instruktor/in und den Hausregeln zu folgen.
- Tests, betreute Einführungs- und Kontrolltrainings sind im Preis inbegriffen und werden empfohlen.
- Die Mitglieder sind verpflichtet die benutzten Ausdauergeräte und stark verschwitzte Kraftgeräte zu desinfizieren.
- Ein Schwitztuch (Frottiertuch) ist jederzeit mitzuführen.
- Offene Getränke sind verboten.
- Änderungen dieses Vertrags sind in schriftlicher Form und durch die Geschäftsleitung bestätigt und somit gültig. Sollte das der Fall sein, werden alle Mitglieder informiert