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  • Die Benutzung der Trainingsanlage untersteht der Hausordnung.
  • Kinder dürfen nicht ins Studio mitgebracht werden, ausser in Absprache mit einem Trainer. Für mitgebrachte Kinder wird keine Haftung übernommen. Es ist strengstens untersagt, auf den Geräten herumzuturnen. Das Fitnessstudio lehnt jegliche Haftung ab.
  • Die Zutritts-Karte ist bei jedem Besuch zu benutzen. Bei Verlust wird die Zutritts-Card kostenpflichtig ersetzt. (Fr. 30.-)
  • Die Zutritts-Karte ist Eigentum des topfit-swiss.ch und muss nach Ablauf des Abos zurückgegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werden Fr. 30.- in Rechnung gestellt.
  • Solltest du jemandem unser Fitnessstudio empfehlen, und dieser schliesst daraufhin ein Fitness-Abo ab, bekommst du 1 Monat Fitness Gratis. Beispiel: Du begeisterst zwei Freunde bei uns ein Abo abzuschliessen, erhältst du 2 Monate gratis.
  • Du befindest dich in einem videoüberwachten Fitnessstudio.
  • Das Mitglied hat den Weisungen des/r Instruktor/in und der Hausregeln zu folgen. Anstand, Höflichkeit und Respekt gegenüber den Trainern und den anderen Mitgliedern ist eine Selbstverständlichkeit.
  • Das allgemeine Zutrittsrecht der geschlechtlich getrennten Zone ist zu beachten! Zuwider Handlungen fallen unter § 123 StGB und werden verzeigt.
  • Wird ein Termin vorgängig nicht abgesagt (24h), werden wir diesen mit CHF 50.00 in Rechnung stellen.
  • Tests, betreute Einführungs- und Kontrolltrainings sind im Preis inbegriffen (ausser Pro-Abo) und werden empfohlen.
  • Vom Training ohne Trainingsprogramm wird abgeraten. Freies Training geschieht auf eigene Gefahr und schliesst jede Haftung aus.
  • Das Trainingsprogramm ist ein Infoblatt für den Trainer. Die persönliche Nachführung dient dem persönlichen Nutzen.
  • Ein Handtuch ist jederzeit mitzuführen.
  • Offene Getränke sind verboten.
  • Die Mitglieder sind verpflichtet alle benutzten Ausdauergeräte und Kraftgeräte nach Gebrauch zu desinfizieren.
  • Ab 22:00 Uhr darf kein Lärm entstehen, mehrmaliges darauf hinweisen führt zur Vertragsauflösung.
  • Eventuelle Beschädigungen sind dem Personal unverzüglich zu melden.
  • Bei mutwilligen Beschädigungen werden die Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt.
  • Für Notfälle verwendest du das dafür vorgesehene Notfalltelefon.
  • Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
  • Ein Zutritt ist ausschliesslich auf eine Person bezogen. Das unrechtmässige Einschleusen weiterer Personen verstösst gegen die Hausordnung und wird gemäss123 StGB verzeigt. Jegliches Trainingsrecht wird ohne Entschädigung aufgehoben.
  • Die Benutzung der Einrichtungen des Fitnessstudios erfolgt auf Risiko und Gefahr des KUNDEN. Bei Verletzung/Unfall/Krankheit durch unsachgemässes Handhaben der Trainingsgeräte haftet weder die Geschäftsleitung, noch das Personal. Zuwiderhandlung kann zum sofortigen Ausschluss führen.
  • Monatliche Zahlungen sind mit einem Dauerauftrag zu regeln, die erste Zahlung erfolgt im Voraus.
  • Nach zwei schriftlichen Mahnungen geben wir die offenen Rechnungen an ein Inkasso-Büro ab.
  • Wird ein Abonnement nicht fristgerecht schriftlich gekündigt, sind die offenen Beiträge vollumfänglich zu bezahlen.
  • Bei ernsthaften finanziellen Problemen kann mit der Geschäftsführung Kontakt aufgenommen werden.
  • Bei längerer Abwesenheit (ab 1 Monat), Auslandsaufenthalt, Militär, Unfall, Krankheit usw. kann mit einem/r Instruktor/in besprochen werden, wir finden sicher eine passende Lösung.
  • Bei einem Wegzug von mehr als 10 km kann das Abo per sofort gekündet werden.
  • Jegliche Missachtung der genannten Regeln wird gemäss § 123 StGB verzeigt!
  • Wir behalten uns vor die Vertragsbedingungen und Hausordnung jederzeit anzupassen, alle Mitglieder/Kunden mit laufenden Verträgen werden Schriftlich über allfällige Änderungen informiert.
  • Mitglieder unter 18 Jahren müssen den Vertrag und die Einverständniserklärung mit einem Erziehungsberechtigten im Studio unterschreiben.
  • Unter 16 Jahren darf nur eine Mitgliedschaft abgeschlossen werden, wenn eine erziehungsberechtigte Bezugsperson auch in unserem Studio eine Mitgliedschaft hat.’

Mit deinem Aufenthalt im Fitnessstudio topfit-swiss.ch unterstehst du dieser Hausordnung. Diese ist ein verbindlicher Bestandteil der Mitgliedschaft.

Wir finden es toll, dass du dich an unsere Hausregeln hältst und somit für ein angenehmes Klima in unserem Studio sorgst. Vielen Dank!

Dein topfit-swiss.ch Team

Bei uns können Sie sich darauf verlassen, dass Folgendes gewährleistet ist:

 

  • Faires und transparentes Marketing für den Verkauf von Produkten/Dienstleistungen, wodurch Beschaffenheit, Qualität und Nutzungszweck für den Kunden unmissverständlich sind.
  • Keine irreführenden Marketing-, Werbe- und Verkaufsinformationen.
  • Unterlassen von Vorspiegelung offizieller Unterstützung oder Anerkennung von Produkten/Dienstleistungen (ausser es existiere für solche Behauptungen urkundliches Beweismaterial).
  • Garantie für sprachliche Verständlichkeit von vertraglichen Bestimmungen und technischen Anweisungen und keine verwirrenden oder irreführenden Preisangaben/Offerten.
  • Verfügbarkeit einer adäquaten Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung.
  • Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und offizieller Richtlinien.

Ihr topfit-swiss.ch Team